Stiftung Musik an der Frauenkirche
Treuhand-Stiftung (rechtlich unselbständig) gegründet 2006
Treuhänderin: Kräck-Stiftung öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts
Kuratorium
Vorsitzender: Dipl. Kfm. Paul Dietzel (Schatzmeister Verein Musik an der Frauenkirche e.v.)
Stellv. Vors.: Helga Dickmann (Schatzmeisterin Verein zur Erhaltung der Frauenkirche e.V.)
geschäftsf.: Dr. Gerd Dickmann (geschäftsf. Vorstand der Treuhänderin)
Sinn der Stiftung
Die Mittel der öffentlichen Hand und der katholischen Kirche fließen zumindest inflationsbedingt immer spärlicher. Gerade als Innenstadtpfarrei verliert auch die Pfarrei „Zu unseren lieben Frau“ laufend Mitglieder durch Wegzug, außerdem stehen den Todesfällen wesentlich weniger Geburten gegenüber.
Regelmäßige Erträge aus der Stiftung sollen helfen, die kirchenmusikalische Begleitung liturgischer Ereignisse in der Frauenkirche zu Nürnberg auch in künftigen Jahren zu gewährleisten bzw. künstlerisch steigern zu können.
Für diese besonders nachhaltige Förderung ist eine längerfristige Perspektive unverzichtbar.
Aktivitäten
Der Stiftungszweck wird in der Regel durch die finanzielle Unterstützung des Vereins „Musik an der Frauenkirche e.V.“ verwirklicht, um diesem zu helfen, die Liturgie in der Frauenkirche besonders niveauvoll musikalisch zu begleiten.
Zustiftungen helfen
Zustiftungen (Spenden) zum Grundstockvermögen sind hoch willkommen.
Je mehr Zustiftungen der Stiftung zu Teil werden, umso größer kann auch der Betrag sein, welcher Jahr für Jahr zur Förderung der Kirchenmusik in der Frauenkirche zur Verfügung gestellt werden kann.
Wenn man seine Verbundenheit mit der Musik an der Nürnberger Frauenkirche über den eigenen Tod hinaus zum Ausdruck bringen möchte, so kann man die Stiftung auch im Rahmen einer letztwilligen Verfügung bedenken.
Es kann auch eine Treuhand-Stiftung unter dem Namen der Stifterin/des Stifters errichtet werden.
Bei Fragen aller Art stehen wir gerne vertraulich zur Verfügung.
Ansprechpartner: Dr. Gerd Dickmann
IBAN: DE11 7509 0300 0005 1326 81
BIC: GENODEF1M05
Zustiftungen sind steuerbegünstigt.